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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der EisenLogistik GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer" oder „wir") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber" oder „Sie").

(2) Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführen.

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungsausführung.

(3) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag.

§ 3 Transportbedingungen

(1) Für nationale Transporte gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteur-Bedingungen (ADSp) in der jeweils aktuellen Fassung sowie die gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB).

(2) Für internationale Transporte gelten die Bestimmungen der CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr).

(3) Die Haftung für Güterschäden ist nach den gesetzlichen Bestimmungen auf 8,33 SZR pro Kilogramm Rohgewicht (ca. 10-11 € pro kg) begrenzt. Eine weitergehende Haftung kann durch Abschluss einer Zusatzversicherung (Transportversicherung) vereinbart werden.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Gut ordnungsgemäß zu verpacken und zu kennzeichnen.

(2) Der Auftraggeber hat uns rechtzeitig über besondere Eigenschaften des Gutes zu informieren, insbesondere wenn es sich um Gefahrgut, verderbliche Ware oder wertvolle Güter handelt.

(3) Die erforderlichen Versand- und Zolldokumente sind vollständig und rechtzeitig beizubringen.

(4) Be- und Entladevorrichtungen müssen vom Auftraggeber am Lade- bzw. Entladeort zur Verfügung gestellt werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

(3) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

§ 6 Lieferzeit und Lieferverzögerung

(1) Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

(2) Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt, bei behördlichen Maßnahmen, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Umständen.

(3) Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung der Lieferung sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 7 Haftung

(1) Wir haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, unbeschränkt.

(2) Für sonstige Schäden haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Für Transportschäden gelten die Haftungsbeschränkungen der ADSp bzw. CMR.

§ 8 Versicherung

(1) Wir sind nach den gesetzlichen Bestimmungen versichert mit einer Deckungssumme von 10.000.000 €.

(2) Auf Wunsch des Auftraggebers können zusätzliche Versicherungen gegen Aufpreis abgeschlossen werden. Hierfür ist eine rechtzeitige schriftliche Mitteilung erforderlich.

(3) Transportversicherung: Zusatzversicherung bis 5.000.000 € pro Sendung verfügbar.

§ 9 Gefahrguttransport

(1) Für Gefahrguttransporte gelten die Vorschriften des ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns über die Gefahrguteigenschaften umfassend zu informieren und alle erforderlichen Dokumente bereitzustellen.

(3) Für Gefahrguttransporte berechnen wir einen Zuschlag gemäß unserer aktuellen Preisliste.

§ 10 Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der Vertragsabwicklung. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter datenschutz.php.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen behalten wir uns das Eigentum an den von uns beförderten Gütern vor, soweit diese in unserem unmittelbaren Besitz sind.

§ 12 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

(1) Erfüllungsort für alle Leistungen ist Berlin.

(2) Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 15 Änderungen der AGB

Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Auftraggeber spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.

EisenLogistik GmbH
Industriestraße 45
10318 Berlin
Geschäftsführung: Dipl.-Ing. Klaus Hartmann
Stand: 15.01.2024

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